02.08.2024
Aktueller Sachstand zur Afrikanischen Schweinepest im Landkreis OSL
Die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Oberspreewald-Lausitz steht weiterhin im Fokus. In der Vergangenheit wurden durch das Veterinäramt des Landkreises umfangreiche und vielfältige Präventionsmaßnahmen ergriffen. Dadurch konnte ein größerer Seucheneintrag in den Landkreis bisher verhindert werden.
Hinweise und Regelungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste
Es gelten die verbindlichen Regelungen der weiterhin gültigen Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 29. Februar 2024. Die angeordneten Regeln beziehen sich vor allem auf Jagdausübungsberechtigte und Tier- sowie Schweinehalter. Bürgerinnen und Bürger sind in bestimmten Restriktionszonen dazu verpflichtet, ihre Hunde an der Leine zu führen. Im gesamten Landkreis ist das Aufstellen und Freihalten von Wildabwehrzäunen zu dulden. Aufgrund des aktuellen Fundes wurden bisher keine neuen Regelungen angeordnet.
Es bestehen keine Einschränkungen für den Tourismus.
Der Landkreis gibt allen Bürgerinnen und Bürger sowie Gästen wichtige Hinweise an die Hand:
Bewusstsein für auffälliges und möglicherweise gefährliches Verhalten der Wildschweine:
- Infiziertes Schwarzwild entwickelt mit zunehmender Schwere der Erkrankung Fieber. Fieberndes Schwarzwild kann eine Gefahr für Menschen darstellen, daher sich die Tiere in dem Zustand möglicherweise anders verhalten.
- Fiebernde Wildschweine sind auf der drängenden Suche nach Wasser zum Trinken und Abkühlen und könnten sich in einer Vielzahl und auch bei Tageslicht in der Nähe von Gewässern aufhalten.
Schutzmaßnahmen unterstützen:
- Halten Sie die Tore entlang der ASP-Schutzzäune unbedingt geschlossen.
Totfunde dem Veterinäramt melden (03573 870-4400)
- Wenn Sie totes Schwarzwild entdecken, egal ob in Stadt, im Wald oder als Unfallwild an der Straße, halten Sie Abstand und melden Sie den Fund unter Angabe des Fundortes und der Anzahl der gefunden Tiere an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der Telefonnummer: 03573 870-4400; (alternativ senden Sie die Meldung an veterinaeramt@osl-online.de). Der ASP-Virus ist auch in einem toten Tier noch über Monate hin aktiv und kann so beim Verbleiben des Tieres in der Natur dazu führen, dass sich andere Tiere infizieren. Für den Menschen selbst besteht keine Infektionsgefahr. Sie können jedoch Überträger der Krankheit sein und so weiteres Schwarzwild oder Hausschweine infizieren.
Hinweisschilder beachten
- Bei kurzfristigen Maßnahmen werden vom Veterinäramt Hinweisschilder an den Zäunen angebracht. Diese sind zu beachten.
Auf der Internetseite www.osl-online.de/asp stehen diese allgemeinen Verhaltenshinweise außerdem als übersichtliches Infoblatt zum Download zur Verfügung.
Insbesondere im Bereich rund um Kleinkoschen kann ein Aufeinandertreffen von Schwarzwild und Menschen grundlegend vermieden werden. Ein Großteil des Gebietes sind ehemalige Kippenflächen. Bürgerinnen und Bürger haben die Sperrbereiche und Verhaltensanforderungen der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) zu beachten. Sperrbereiche sind durch die Beschilderung „Sperrbereich – Betreten verboten – Lebensgefahr“ kenntlich gemacht.
Mit der Beachtung und Einhaltung der zuvor genannten Hinweise unterstützen sie den wirksamen Erfolg der Maßnahmen, die aktuell von Kreisverwaltung, Jägern, Drohnenfliegern, freiwilligen Helfern der Fallwildsuche und Zaunbauern mit intensiven Mühen eingeleitet und umgesetzt werden. Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste können so einen wichtigen Teil dazu beitragen, dass sich die Tierseuche nicht weiter ausbreitet und bestmöglich eingedämmt werden kann.