Geierswalder See (Angelgewässer D07-170)
Fakten zum Gewässer:
- Größe: 596 ha, Gewässerbezeichnung: D07-170
- Fischarten: Aal, Barsch, Große Maräne, Hecht, Zander
- Pächter: ARGE "Lausitzer Seenland"
- Betreiber: Anglerverband ”Elbflorenz“ Dresden e. V., Rennersdorfer Str. 1, 01157 Dresden
- Grundlage für das Angeln ist die angezeigte Karte zur Beangelung des Geierswalder See (D07-170)
- Das Mindestmaß für die Fischarten Hecht und Zander beträgt 60 cm.
- Die Fischarten Störhybride, Zwergwels und Sonnenbarsch sind zu verwerten.
- Für die Beangelung ist ein Fangbuch/Erlaubnisschein des Landesverbandes Sächsischer Angler e.V. notwendig. (Bezug über die Regionalverbände AVE, AVL und AVS -grünes Buch- oder den Vereinen des Landesanglerverband Brandenburg e.V. als Austauschkarte -blaues Buch-)
- Das Angeln von Steganlagen ist verboten.
- Gesperrte Bereiche lt. Hinweisschilder, dürfen nicht betreten werden (siehe Karte).
- In der Zeit vom 01.04. – 31.10. eines Jahres ist das Angeln an den Badestellen sowie den Wasserskiflächen verboten.
- Tages- und Wochenangelkarten für Gäste sind online erhältlich auf der Website des LAV Brandenburg e.V. (Sie benötigen dazu einen gültigen Angelberechtigung)
- Weitere Stellen: u.a. in den Vertriebsstellen des Landesanglerverbandes, Fischereibetrieben, Campingplätzen, in vielen Angelfachgeschäften oder bei den unteren Fischereibehörden der Landkreise oder kreisfreien Städten entrichtet werden.
Adresse
Geierswalder See (Angelgewässer D07-170)Geierswalder See
02979 Elsterheide OT Geierswalde
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