Wie schnell darf ich auf den Seen fahren?
Für schiffbare Gewässer gilt generell die Schifffahrtsverordnung des jeweiligen Landes/Bundeslandes. Da einige Seen im Lausitzer Seenland in Brandenburg liegen und andere wiederum in Sachsen, gibt es keine einheitliche Regelung bezüglich der Maximalgeschwindigkeiten.
Für den Senftenberger See und den brandenburgischen Teil des Geierswalder Sees beträgt die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge und Verbände 12 km/h, für Kleinfahrzeuge (unter 20 m Länge) 15 km/h, in der Uferrandzone bis fünf Meter Entfernung für alle 7 km/h.
Auf dem sächsichen Teil des Geierswalder Sees und dem Partwitzer See gilt für Fahrzeuge und Verbände eine Maximalgeschwindigkeit von 12 km/h und für Kleinfahrzeuge von 15 km/h. In den Uferrandzonen (bis fünf Meter vom Ufer entfernt) dürfen maximal 7 km/h gefahren werden. Ab einer allseitigen Uferentfernung von mindestens 100 m dürfen Fahrzeuge und Verbände höchstens 15 km/h und Kleinfahrzeuge höchstens 30 km/h schnell fahren.
Auf dem Bärwalder See gilt ebenfalls die sächsische Schifffahrtsverordnung mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für Kleinfahrzeuge und 15 km/h für Verbände.
Achten Sie auf den Seen auf die Austonnung und halten Sie sich an die Befahrbarkeitsgrenzen!